ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN

1.         Allgemeines
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und der GriwaRent AG, Galeriehaus Stotzhalten, 3818 Grindelwald.    

2.         Reservation und Vertragsschluss
Sie können telefonisch, mündlich, schriftlich, per E-Mail oder per Internet Ihr Mietobjekt bei der GriwaRent AG buchen. Mit dem Eintreffen Ihrer Buchung bei der GriwaRent AG gilt der Vertrag mit der GriwaRent AG als abgeschlossen. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie den vorliegenden AGB für Sie und die GriwaRent AG wirksam. Sie erhalten von uns eine Reservationsbestätigung. Die Angaben in der Reservationsbestätigung (namentlich Objekt, Belegung, Zeitdauer, Preis) sind verbindlich. Bei Ausbleiben der Anzahlung gemäss Ziffer 5.1 fällt der Vertrag ohne weiteres dahin und Sie schulden der GriwaRent AG die Annullationsgebühr gemäss Ziffer 6.    

3.         Mindestmietdauer / An- und Abreisetag
Die Mindestmietdauer beträgt in der Hochsaison sieben Tage, in der übrigen Zeit vier Tage. An- und Abreisetag sind jeweils Samstag (Hochsaison). Ausnahmen sind auf Anfrage möglich und werden in der Reservationsbestätigung festgehalten. An- und Abreisen am Sonntag sind nicht möglich. Das Mietobjekt ist am Anreisetag um 16 Uhr zu übernehmen und am Abreisetag bis 10 Uhr zurück zu geben. Wird das Mietobjekt nicht oder verspätet übernommen oder vorzeitig verlassen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.   

4.         Preis / Preisänderung
Die von GriwaRent AG publizierten Preise sind Tagespreise für das gesamte Mietobjekt. Massgebend ist der im Internet (www.griwarent.ch) publizierte Preis. Mit der Buchung akzeptieren Sie diesen Preis. Nicht im Preis enthalten und zusätzlich zu zahlen sind Endreinigung, Bettwäsche und Kurtaxe. Ebenfalls nicht im Preis enthalten sind Zusatzleistungen. Preisänderungen gegenüber den publizierten Preisen bleiben vorbehalten. Verbindlich sind die Angaben in der Reservationsbestätigung.    

5.         Zahlungen

5.1.      Der Mietpreis ist wie folgt zu zahlen:

·                30% innerhalb von 10 Tagen seit Erhalt der Reservationsbestätigung (Anzahlung) 
·                Restbetrag bis spätestens 42 Tage vor Mietbeginn 

5.2.      Bei kurzfristigen Reservationen von weniger als 42 Tage vor Mietbeginn ist der gesamte Mietpreis innert fünf Tagen nach Erhalt der Reservationsbestätigung zu zahlen. 

5.3.      Bei nicht fristgerechter Bezahlung des Restbetrages bzw. des gesamten Mietpreises bei kurzfristigen Reservationen hat GriwaRent AG das Recht, die Übergabe des Mietobjekts zu verweigern.

6.         Annullierung

Bei einer Annullierung einer bestätigten Reservation verrechnen wir Ihnen folgende Annullationsgebühren:   ·                bis 43 Tage vor Mietbeginn: 10% des Mietpreises 
·                42 bis 29 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
·                28 bis Mietbeginn: 100% des Mietpreises Massgebend ist das Eintreffen Ihrer Annullierungsmitteilung bei der GriwaRent AG (bei Sonn- oder Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend).   


7.         Unzumutbarkeit der Vertragserfüllung durch GriwaRent AG, Ersatzmietobjekt
Die GriwaRent AG ist berechtigt, den Vertrag vor oder während der Mietdauer aufzulösen, wenn nicht vorhersehbare oder abwendbare Umstände die Übergabe des Mietobjekts verunmöglichen, die Mieter oder das Objekt gefährden oder die Leistungserbringung dermassen beeinträchtigen, dass der Vertragsvollzug nicht mehr zumutbar ist. Bereits erfolgte Zahlungen werden, allenfalls unter Abzug für erbrachte Leistungen, zurückbezahlt. Die GriwaRent AG hat das Recht, Ihnen stattdessen ein gleichwertiges Ersatzobjekt zuweisen. Die GriwaRent AG ist in keinem dieser Fälle schadenersatzpflichtig    

8.         Pflichten und Haftung des Mieters
Vor Übernahme des Mietobjekts ist bei der GriwaRent AG eine Kaution von mindestens CHF 300.00 (bei grossen und wertvollen Objekten bis maximal CHF 1'000.00) per Kreditkarte zu hinterlegen. Wird die Kaution nicht hinterlegt, hat die GriwaRent AG das Recht, die Übergabe des Mietobjekts verweigern. Das Mietobjekt darf nur mit der in der Reservationsbestätigung genannten Anzahl Personen (Kinder und Kleinkinder inbegriffen) belegt werden. Bei Überbelegung hat die GriwaRent AG das Recht, die Übergabe des Mietobjekts verweigern. Das Mietobjekt ist sorgfältig zu gebrauchen. Dabei soll auch Rücksicht auf Nachbarn usw. genommen werden. Die Reinigung der Kücheneinrichtungen, des Geschirrs und Bestecks sowie die Abfallentsorgung ist Sache des Mieters (und nicht in der Endreinigung inbegriffen). Verursacht der Mieter oder Mitbenützer einen Schaden, ist dieser unverzüglich der GriwaRent AG zu melden. Der Mieter haftet für allfällige von ihm oder den Mitbenützern verursachten Schäden. Gleiches gilt, wenn die Wohnung nicht an die Nachmieter übergeben werden kann. Schäden können mit der Kaution verrechnet werden.    

9.         Beanstandungen, Schadenersatzforderungen des Mieters
Sollte das Objekt nicht in vertragsgemässem Zustand sein oder erleiden Sie einen Schaden, ist dies der GriwaRent AG unverzüglich zu melden. Erfolgt bei Mängeln keine unverzügliche Anzeige bei Mietantritt, wird Mängelfreiheit des Mietobjekts vermutet. Stellen sich die Mängel während der Mietdauer ein, gelten dieselben Regeln. Allfällige Forderungen sind innert vier Wochen nach vertraglichem Mietende der GriwaRent AG schriftlich anzumelden und die notwendigen Beweismittel (Fotos, etc.) vorzulegen. Sofern Sie obgenannte Regeln nicht einhalten, verwirken Sie alle Rechte auf Schadenersatz.    

10.       Gewährleistung und Haftung von GriwaRent AG
10.1.   Die GriwaRent AG gewährleistet ein vertragskonformes Mietobjekt. Sollte das Mietobjekt nicht vertragskonform sein, hat die GriwaRent AG das Recht, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten. Lehnen Sie dieses ab, haben Sie gegenüber der GriwaRent AG keine Schadenersatzansprüche. Kann Ihnen die GriwaRent AG kein gleichwertiges Ersatzobjekt anbieten, richtet sich die Haftung der GriwaRent AG nach den nachfolgenden Bestimmungen. 

10.2.   Die GriwaRent AG haftet nur bei Verschulden. Die Haftung von GriwaRent AG für Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Die Haftung der GriwaRent AG für Hilfspersonen wird ausgeschlossen. Die Haftung der GriwaRent AG für andere als Personenschäden ist auf den Mietpreis beschränkt (wobei die Forderungen aller beteiligten Personen zusammengerechnet werden). Die GriwaRent AG haftet nicht für nutzlos aufgewendete Ferienzeit, entgangene Ferienfreuden, Frustrationsschaden u.dgl. Die GriwaRent AG haftet namentlich nicht, wenn der Schaden zurückzuführen ist auf
·         Handlungen oder Unterlassungen Ihrerseits oder einer das Mietobjekt mitbenutzenden Person;
·         Handlungen Dritter; 
·         höhere Gewalt; 
·         andere nicht voraussehbare und abwendbare Ereignisse; 
·         Schäden und Verluste infolge Einbruchdiebstahls. Für ausservertragliche Haftung gelten diese Bestimmungen analog.       

11.       Rechtswahl und Gerichtsstand
Das Verhältnis zwischen Ihnen und der GriwaRent AG untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Gerichtsstand Grindelwald/BE, Schweiz vereinbart. Die GriwaRent AG hat das Recht, Sie auch am Gericht Ihres Wohnsitzes zu belangen.